Folgende Tätigkeiten werden angeboten:
- Aufstellen von Brandschutzordnungen
- Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen
- Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegeplänen
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
- Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
- Übernahme der Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten wie sie in Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und großen Industriebetrieben vorgeschrieben sind.