QPM Frank Wemhoff
Wir fördern Qualität
Arbeitsvermittlung


Wir stehen sowohl Arbeitssuchenden als auch Arbeitgebern mit der Dienstleistung der privaten Arbeitsvermittlung zur Verfügung.

Bei Arbeitssuchenden, die einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Landkreises vorlegen, kann das Amt die für eine Vermittlung entstehenden Kosten bis zur gesetzlich festgelegten Grenze übernehmen. (Vermittlungsgutschein gemäß § 421g SGB)

Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten durch die Arbeitsagenturen auf der Basis des Vermittungsgutscheines sind das:

Ø      die / der Arbeitssuchende durch die Vermittlungstätigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitverhältnis mit einer Dauer von mindestens drei Monaten vermittelt wurde,

Ø      dieses Arbeitsverhältnis eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden umfasst und

Ø     die / der Arbeitssuchende bei diesem Arbeitgeber in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate beschäftigt war.

Bei Interesse senden sie ihre Bewerbungsunterlagen

       (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) möglichts als PDF-Datei an:

 

    E-Mail:    bewerbung@wemhoff-meppen.de

Aktuelle Stellenangebote finden sie hier!!

Weitere Informationen zum Download als PDF-Datei:

Leistungsangebot für Arbeitgeber

Leistungsangebot für Arbeitnehmer

Arbeitsvermittlungsvertrag